OFFIZIELLE CORONA-HYGIENESTANDARDS FÜR FRISEURE (Stand 18.01.2022)
Unsere Kundinnen und Kunden müssen nach der 3G-Regel bei Antritt Ihres Friseurbesuchs einen Nachweis darüber erbringen, dass sie
· vollständig geimpft sind (Impfbuch bzw. digitales Impfzertifikat) oder
· genesen sind (Mit Nachweis)
· getestet sind (ANTIGEN SCHNELLTEST REICHT AB DEM 18.01.2022 WIEDER AUS!).
Da wir den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern während unserer Arbeit nicht einhalten können, müssen Friseure eine medizinische Gesichtsmaske und alle Kundinnen und Kunden während des gesamten Aufenthalts im Salon eine FFP2-Maske tragen. Bitte tragen Sie diese bereits beim Betreten des Salons.
Personen mit Symptomen einer Infektion der Atemwege oder Fieber dürfen sich nicht im Salon aufhalten. Haben Sie Erkältungssymptome, sagen Sie bitte rechtzeitig Ihren Termin ab.
Bitte nehmen Sie Ihren Termin allein und ohne jegliche Begleitung wahr.
Wir sind angehalten, die Räume des Salons alle 20 Minuten zu lüften.
Bedingt durch den zeitlichen Mehraufwand zur Einhaltung der Hygienevorschriften kommen Sie bitte pünktlich zu Ihrem Termin.
Kunden und Kundinnen müssen sich nach Betreten des Salons die Hände waschen oder desinfizieren.
Bei Nutzung des Badbereichs bitten wir Sie, das bereitgestellte Desinfektionsmittel zu verwenden.
Wir sind verpflichtet, die Kundenkontaktdaten sowie die Zeitpunkte des Betretens und Verlassens des Salons zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Wir dürfen Sie leider nur bedienen, wenn Sie mit der Dokumentation einverstanden sind.
Vieles hat sich in den letzten Wochen immer wieder geändert und wir müssen uns alle stets auf die aktuellen Vorschriften einstellen. Wir tun alles, um die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu unser aller Schutz ordentlich umzusetzen.
Wir freuen uns darauf, Sie gesund wieder bei uns begrüßen zu dürfen.
Ihr Team ThomaLU